darauf hinzuwirken,
dass bei den von Kommunen und Landkreisen zu treffende Entscheidungen ökologische Gesichtspunkte grundsätzlich gleichwertig wie wirtschaftliche Gesichtspunkte sind. Dabei sind Klimaneutralität, ökologische Folgen für die Biodiversität und den Wasserhaushalt ebenso wie Sozialverträglichkeit oberstes Leitmotiv.
dass der Flächenverbrauch auch in unserer ländlichen Region stark reglementiert wird. Es darf nicht sein, dass unsere Ortschaften im Ortskern veröden und gleichzeitig in Randgebieten ständig neue Wohnbebauung, Supermärkte etc. entstehen.
Hierzu sollen die Kommunen und Landkreise kreative Fördermöglichkeiten für junge Familien für den Bezug und die Sanierung von im Ortskern liegenden Immobilien entwickeln.
dass städtische und landkreiseigene Immobilien bis 2030 so saniert werden, dass nur noch regenerative Energie benötigt wird. Dachflächen sind dabei energetisch zu nutzen, Regenwasser wird aufgefangen und der Nutzung zuzuführen.
Flächen werden vollständig entsiegelt.
Bei der Genehmigung von Bauvorhaben von ansiedlungswilligen Unternehmen sind analoge Grundsätze zu verfolgen.
dass unsere Städte und Gemeinden familienfreundlich werden und bleiben: dazu gehören Kinderbetreuungsplätze, Schulen und die Förderung des Vereinsleben ebenso wie Versorgungsmöglichkeiten für Menschen jeden Alters.
dass auch beim Betrieb der öffentlichen Einrichtungen soziale Verträglichkeit hohe Priorität hat: Fremdleistungen sind nur dann in Anspruch zu nehmen, wenn die entsprechenden Leistungen nicht auch durch ggf. einzustellendes kommunales Personal geleistet werden könnte. Die Vergabe von Arbeiten soll nur an Unternehmen erfolgen, deren Beschäftigten durch diese Arbeit ein auskömmliches Einkommen erzielen können.
es fehlt noch: Maßnahmen zur Verkehrswende /entsprechend ist in den kommunalen Küchen der Schwerpunkt auf die Versorgung mit regionalen Produkten zu legen.